Sendung vom 08.01.2008
Wildtierunfälle: Auto kaputt – niemand zahlt
Der Schreck für jeden Autofahrer: Ein Reh springt auf die Strasse. Doch die Versicherungen zahlen bei Wildunfällen nicht jeden Schaden. «Kassensturz» sagt, wie Autofahrer Unfälle vermeiden können und zu ihrem Recht kommen.
Mitten in der Nacht im Bündnerland: Wildhüter Heinz Guler und Jagdaufseher Martin Gujan beobachten ein verwaistes Hirschkalb, das gleich neben der Strasse äst. Wahrscheinlich wurde seine Mutter bei einem Verkehrsunfall getötet. «Das ist jetzt ganz typisch: Das Kälbli werde ich in den nächsten Tagen holen müssen, weil es irgendwo unter ein Auto gekommen ist», ahnt Gujan.
Reaktion unmöglich
Die Situation ist brandgefährlich: Jeden Moment kann das Hirschkalb auf die Strasse vor ein Auto springen. Das hat Theo Leiser erlebt: Es passierte früh morgens um Fünf auf dem Weg zur Arbeit. Er kennt die Strecke zwischen Küblis und Klosters bestens, weiss, dass oft Hirsche über die Strasse wechseln. Trotzdem kam es zur Kollision.
Theo Leiser: «In dieser kurzen Zeit ist eine Reaktion unmöglich. Das gibt einfach einen Knall, man erschrickt und sieht auf einmal ein braunes Objekt vor sich. Hinterher stellte sich heraus, dass es ein Hirsch ist. Das Tier ist auf die andere Strassenseite geflogen.» Den Schaden am Auto zahlt seine Teilkasko. Diese Versicherung übernimmt in der Regel die Kosten von Wildtierkollisionen.
Nicht alleine unterwegs
Die meisten Unfälle mit Wild passieren im Herbst und Winter, wenn die Tiere Futter suchen oder auf der Strasse Streusalz lecken. In der Dämmerung und nachts ist höchste Vorsicht geboten. Jagdaufseher Gujan empfiehlt, das Tempo zu drosseln, langsam zu fahren und eventuell anhalten, um das Tier die Strasse passieren zu lassen.
Wenn eine Hirschkuh oder eine Rehgeiss die Strasse überquert, sei die Möglichkeit zudem sehr gross, das Kitz oder Kälbli auch noch nachkommen würden. Genau das beobachten wir: Zuerst springt die Hirschkuh über die Strasse und nach kurzem Zögern folgt ihr das Kalb.
Schwerwiegende Folgen
Die Folgen von Unfällen mit Wildtieren sind schwerwiegend – 20'000 Wildtiere werden jedes Jahr zu Tode gefahren, 60 Autofahrer verletzten sich zum Teil schwer. Der Blechschaden ist enorm: 25 Millionen Franken.
Die Axa Winterthur führt für Kassensturz einen ungewöhnlichen Crash-Test durch. Die Versicherung hat eine 80 Kilo schwere Wildschwein-Attrappe präparieren lassen, um der Realität möglichst nahe zu kommen. Unfallforscher Anton Brunner will zeigen, wie gefährlich solche Kollisionen sind, er fährt den Crash-Test selber.
Ausweichen ist falsch
«Viele Lenker weichen reflexartig aus, wenn ein Wildtier vors Auto springt. Das ist falsch! Denn Ausweichen ist oft lebensgefährlich», weiss Anton Brunner. Er rät: «Wenn man erkennen kann, dass man noch eine Reaktionsmöglichkeit hat, dann muss man versuchen, das Fahrzeug kontrolliert auf der Strasse zu behalten, selbst wenn das Wild eben doch überfahren wird.» Wer eine Lenkbewegung mache, riskiere von der Strasse abzukommen, wo es meistens Bäume und Wald hat. «Das kann sogar lebensgefährlich sein», so Brunner weiter.
Und: Dann zahlt auch die Versicherung nicht. Nur wenn es zum Zusammenstoss kommt, deckt die Teilkasko den Schaden. Wer ausweicht und im Graben landet oder gegen einen Baum fährt, muss selber zahlen.
Deckung eingeschränkt
Das ärgert Monika Fahrni: Sie hat zwar eine Teilkasko, doch für ihr demoliertes Auto muss sie alleine aufkommen. Der Grund: Ihr Sohn weicht auf vereister Strasse einem Reh aus. Die Vaudoise, bei der sie ihre Teilkasko hat, zahlt nur 700 Franken für eine neue Frontscheibe, weil Monika Fahrni gegen Glasbruch versichert ist.
Urs Siegenthaler vom Schweizerischen Versicherungsverband erklärt, weshalb Teilkasko-Versicherungen nicht zahlen, wenn das Tier gerettet, aber das Auto zu Schrott gefahren ist: «Teilkaskoversicherungen kosten sehr viel weniger als Vollkaskoversicherungen und haben deshalb einen eingeschränkten Deckungsumfang. Das heisst, es sind nur Fälle gedeckt, bei denen es zu einer direkten Kollision mit einem Wildtier kommt. Bei Vollkasko sind alle Kollisionen gedeckt, also auch Zusammenstösse mit gegnerischen Fahrzeugen oder mit Bäumen.»
Lenker meldepflichtig
Wer Tiere – auch kleine wie Fuchs, Dachs oder Hase – anfährt, muss von Gesetzes wegen die Polizei oder den Wildhüter benachrichtigen. Martin Gujan: «Wenn’s zum Unfall kommt, sollte man sich in erster Linie selbst schützen, also das Pannendreieck aufstellen und den Pannenblinker einschalten. Dann muss man die Polizei anrufen, damit diese den Wildhüter aufbieten können. Wenn sich das Tier noch am Unfallort befindet, lässt man es am besten in Ruhe. Nicht hingehen und nachschauen, denn die Gefahr ist sehr gross, dass das Tier aufsteht, flüchtet und nie mehr gefunden wird.
Kassensturz, 08.01.2008
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