Sendung vom 27.10.2009
Rausschmiss: Pensionskasse will Geld zurück
Jahrelang lebt ein Vater mit seinen Kindern im eigenen Haus, das er mit Geld aus seiner Pensionskasse finanziert hat. Als der Vater stirbt, will die Pensionskasse das Geld zurück. Die Kinder verlieren ihr Elternhaus. «Kassensturz» zeigt Folgen eines veralteten Pensionskassenreglements.
Die Geschwister Christian und Natalie Meichtry lebten acht Jahre lang zusammen mit ihrem Vater in einem 4,5-Zimmer-Haus in Grenchen. Vor wenigen Wochen mussten sie das Haus räumen und ausziehen – unfreiwillig.
Ihr Vater Manfred starb im letzten Dezember im Alter von 52 Jahren an Krebs. Kurz nach seinem Tod kam der nächste Schock: Die Kinder erhielten einen Brief von der Pensionskasse des Vaters. Die Kasse forderte das Geld zurück, das der Vater damals für den Kauf des Hauses vorbezogen hatte.
«Erstaunlicher Fall»
Ihr Vater arbeitete mehr als 20 Jahre lang in der Kehrichtverbrennungsanlage Zuchwil. In dieser Zeit sparte er in der kantonalen Pensionskasse Solothurn ein Altersguthaben an - insgesamt weit über 200'000 Franken. Rund die Hälfte davon hatte er vor zehn Jahren für sein Haus vorbezogen. Dieses Geld will nun die Pensionskasse von den erwachsenen Kindern zurück. So ist es im Reglement vorgeschrieben.
Pensionskassenexperte Martin Hubatka bestätigt: Weil die Kinder nicht mehr unterstützungspflichtig sind, darf die Pensionskasse gemäss ihrem Reglement das vorbezogene Geld zurückfordern. Allerdings: Bei den meisten Pensionskassen hätten die Kinder Anrecht auf das angesparte Altersguthaben, in Form eines Todesfallkapitals. Martin Hubatka: «Es ist erstaunlich, dass die Pensionskasse in diesem Fall kein Todesfallkapital auszahlt und dadurch die Kinder verpflichtet sind, den Vorbezug zurückzuzahlen.» Andere Pensionskassen würden in einem vergleichbaren Fall Sparkapital oder Teile davon auszahlen, womit die Rückzahlungspflicht entfalle.
Keine Vorschriften
Die berufliche Vorsorge ist in einem Bundesgesetz (BVG) geregelt: Jeder Arbeitnehmer spart mit der Pensionskasse Geld. Damit wird nach seiner Pension die Rente bezahlt. Doch was geschieht mit dem Geld, wenn er früher stirbt? War er verheiratet, bekommt die Witwe eine Witwenrente. Hat er Kinder in Ausbildung, bekommen diese eine Waisenrente. So steht es im Bundesgesetz.
Keine gesetzlichen Vorschriften gibt es für den Fall, dass weder eine Witwe noch unterstützungspflichtige Kinder da sind. Dann kann jede Pensionskasse selber im Reglement festlegen, was mit dem angesparten Geld geschieht. Die Pensionskasse kann es ganz oder teilweise an erwachsene Kinder, Geschwister, Eltern oder andere Erben auszahlen. Oder: Sie kann es – wie im Fall der Familie Meichtry – für sich behalten.
«Kassensturz» machte eine Umfrage bei 20 grossen Pensionskassen. Zahlen sie ein Todesfallkapital aus, wenn keine Witwen- oder Waisenrente fällig wird? Das Resultat: Bei keiner der 20 Kassen hätten die Geschwister Meichtry die 110'000 Franken zurückzahlen müssen. Die meisten Pensionskassen zahlen in einem solchen Fall den Kindern sogar noch das ganze restliche Altersguthaben des Vaters aus.
Änderung angekündigt
Bei der kantonalen Pensionskasse Solothurn ist eine solche Auszahlung nicht vorgesehen. Die Pensionskasse scheibt «Kassensturz», sie wolle dies bald ändern: «Die Verantwortlichen sind sich bewusst, dass die aktuelle Rechtslage zu unbefriedigenden Resultaten führen kann. Unabhängig vom konkreten Fall wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die auch das Thema Todesfallkapital aufgegriffen hat.»
Für die Geschwister Meichtry kommt die Änderung zu spät: «Wir haben versucht, verschiedene Lösungen zu finden und probiert, in diesem Haus zu bleiben aber das ging dann nicht. Wir mussten das Erbe ausschlagen, aus dem Haus raus – und hatten nichts mehr», sagt Natalie Meichtry. Ihr Haus ist jetzt auf der Homepage des Konkursamtes Solothurn ausgeschrieben. Es soll demnächst an den Meistbietenden verkauft werden.
(sf/gabu/doer)
Mehrwert
- Ihre Meinung
- Chat-Protokoll
- BSV: Massnahmen bei Unterdeckungen der beruflichen Vorsorge
- Berufliche Vorsorge in der Schweiz (Forum)
- Pensionskassenverband
- BVG-Auskünfte (gratis)
- Rentenrechner
- Pensionskassen: So trifft es Arbeitnehmer (17.02.2009)
- Pensionskassen-Krise: Rentner sollen zahlen (02.12.2008)
- Finanzdebakel: So stark sinken unsere Renten (23.09.2008)












