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Sendung vom 02.02.2010

Abofalle «Gratissoftware»: Wie man sich wehrt

Dienstag, 2. Februar 2010, 20:57 Uhr, Aktualisiert 03.09.2010, 13:44 Uhr

Das ist ein Dauerärger für Tausende: Deutsche Gauner im Internet überschwemmen die Schweiz mit ungerechtfertigten Rechnungen. Ihr Trick: Sie locken ahnungslose Internetuser mit Gratisangeboten bekannter Software in die Falle. Viele sind verunsichert. «Kassensturz» sagt, wie man sich wehrt.

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Abofalle «Gratissoftware»: Wie man sich wehrt

Vor Weihnachten konnte Alice Graf eine PDF-Datei nicht mehr öffnen. Im Internet suchte sie nach einer Lösung, das heisst nach einer Gratisversion des Programms Adobe-Reader. Auf der Internetseite online-downloaden.de fand sie das Programm. Sie wollte es herunterladen, dafür musste sie aber ihre Daten angeben. Damit hatte sie sich irrtümlicherweise angemeldet und ein Abo gelöst. Alice Graf bekam eine Rechnung über 84 Euro. Diese bezahlte sie nicht. Mitte Januar verschickt online-downloaden eine sogenannt letzte Mahnung. Alice Graf soll jetzt 89 Euro bezahlen: 84 Euro plus 5 Euro Mahnkosten – für ein Gratisprogramm.

Keine Rechtsgrundlage

Die Seite online-downloaden.de ist nur ein Beispiel dafür, wie Kunden für ein angebliches Gratisprogramm abgezockt werden. Andere unseriöse Anbieter wie opendownload.de und outlets.de machen ähnliche Tricks: Sie verstecken die Kosten beziehungsweise die Gebühren für eine sogenannte Mitgliedschaft im Kleingedruckten. Beide täuschen so die Kunden, das heisst die Anmeldung ist aufgrund einer absichtlichen Täuschung erfolgt. Somit besteht kein rechtsgültiger Vertrag und die Forderungen entbehren jeglicher Rechtsgrundlage. Deshalb müssen die Kunden die Rechnung nicht bezahlen. Das empfiehlt auch das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). In einer Broschüre warnt das Seco vor Internetschwindlereien.

Schriftlich protestieren

Betroffene schreiben dem entsprechenden Anbieter am besten einen Brief und teilen ihm darin mit, dass seine Forderung auf Täuschung basiere. Einen Musterbrief, der auch per E-Mail verschickt werden kann, finden Sie links in der Mehrwertspalte. Drucken Sie den Brief aus und behalten Sie ihn als Beweis bei Ihren Akten. Leider ist es nicht realistisch, bereits bezahlte Beträge zurückzuerhalten.

(sf/micc/doer)