Ihre Rechtsfrage: Sonstiges
07.02.2012
Trennung: Wer kann den Kinderabzug geltend machen?
«Espresso»-Hörer Urs Nägeli und seine Frau haben sich getrennt. Sie haben eine vierjährige Tochter. Bei der Trennung haben die Eltern das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Die Tochter wohnt abwechselnd bei der Mutter und dem Vater - finanzielle Aufwendungen teilen beide Elternteile zu gleichen Teilen. Normalerweise kann derjenige Elternteil steuerlich profitieren, bei dem das Kind lebt. Wenn dieser Anteil gleich ist, kommt es darauf an, welches Elternteil die grösseren finanziellen Leistungen für das Kind trägt. Auch diese Anteile sind bei Nägelis gleich. «Wer kann nun den Abzug geltend machen», fragen sie sich.
Bei der Bundessteuer können in einer solchen Konstellation beide Elternteile den Kinderabzug je zur Hälfte geltend machen. Auf kantonaler Ebene ist das noch nicht möglich. Urs Nägeli und seine Frau leben im Kanton Nidwalden. Das dortige Steueramt hat sich entschieden, den Kinderabzug demjenigen Elternteil zuzusprechen, bei dem das Kind gemeldet ist. Im Fall der Nägelis ist das die Frau.
Rechtsexpertin Doris Slongo kann sich jedoch gut vorstellen, dass auch auf kantonaler Ebene die Regelung in absehbarer Zeit angepasst und damit eine Aufsplittung des Kinderabzugs möglich wird. Bis dahin kann Herr Nägeli jedoch nur bei der Bundessteuer vom Kinderabzug profitieren.
11.01.2012
Muss ich die Reparatur der Reparatur bezahlen?
Das Haus von «Espresso»-Hörerin Evelyne Roch Menzi und ihrem Mann in Herznach (AG) wird mit einer Wärmepumpe beheizt. Letzten Mai musste ein Ventil ersetzt werden. Als sie diesen Winter an einem Wochenende die Heizung in Betrieb nehmen wollten, blieb die Wohnung kalt. Der Grund: Das ersetzte Ventil war bereits kaputt.
Der Monteur rückte prompt aus, ersetzte das Ventil - und stellte nachher eine saftige Rechnung: Inklusive Wochenendzuschlag sollten Herr und Frau Roch Menzi knapp 900 Franken bezahlen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo müssen sie jedoch weder die Arbeit noch den Wochenendzuschlag begleichen.
Da das Ventil erst im Mai eingesetzt wurde und nun bereits kaputt ist, handelt es sich eindeutig um einen Garantiefall. Dies halten die Roch Menzis am Besten in einem Brief oder einem E-Mail fest, den sie dem Monteur schicken. Besteht dieser auf eine Begleichung der Rechnung, müsste er den Rechtsweg einschlagen, allerdings ohne Chancen auf Erfolg.
30.11.2011
Schwimmbad als mögliche Falle: Wie muss ich es sichern?
«Espresso»-Hörerin Susann Tondelli aus Camorino (TI) besitzt auf ihrem Grundstück ein Schwimmbad. Dieses können die Tondellis im Winter nicht abdecken. Nun macht sich Frau Tondelli Sorgen um die Sicherheit des Kindes der Nachbarn. Bis auf die Zufahrt ist das ganze Grundstück eingezäunt.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo sollte diese Zufahrt mit einem Tor gesichert werden, um einen Unfall auszuschliessen. Weitere Massnahmen wie das Abdecken oder separate Einzäunen des Schwimmbads muss Frau Tondelli jedoch nicht ergreifen. Der Aufwand wäre unverhältnismässig. Ist das Grundstück genügend gesichert und es passiert trotzdem ein Unfall mit dem Kind, haften die Eltern.
16.11.2011
Darf auf meinem Grundstück ohne meine Einwilligung gegraben werden?
«Espresso»-Hörer Heinz Wirz aus Therwil (BL) staunte letzthin nicht schlecht, als er seinen Parkplatz sah. Ohne seine Einwilligung war der Asphalt aufgerissen und eine Fernsehleitung gelegt worden. Das Loch ist wieder zugeschüttet, der Parkplatz ist aber nun ein Flickwerk. Das muss Heinz Wirz nicht akzeptieren, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Herr Wirz kann theoretisch sogar verlangen, dass die Leitung wieder entfernt wird. Zumindest muss jedoch der Parkplatz wieder so hergerichtet werden, dass er aussieht wie vor den Grabarbeiten.
Als Besitzer des Grundstücks muss Herr Wirz zwingend gefragt werden, ob eine Leitung gelegt werden kann. Ohne seine Einwilligung müsste ein Richterbeschluss vorliegen, wonach die Leitung nur auf diese Weise gelegt werden kann. In diesem Fall würde Herr Wirz ein Schadenersatz zustehen.
28.09.2011
Erben und Vererben: Rechts-Expertin Doris Slongo gibt Rat
«Unsere Erbengemeinschaft ist zerstritten, was sollen wir tun»? «Eine uneheliche Tochter soll gleich viel erben wie der Sohn, geht das»? Solche Fragen von «Espresso»-Hörern hat Rechtsexpertin Doris Slongo auf dem Bundesplatz in Bern beantwortet.
Immer wieder sind dabei Fragen zur Erbfolge aufgetaucht. Doris Slongo wies dabei jeweils auf die gesetzlich festgehaltenen Regeln im Erbrecht hin. Stirbt z.B. der Ehemann, erbt die Ehefrau die Hälfte des Vermögens, über den Rest können die Kinder gemeinsam verfügen. Gibt es keine Kinder, erben die nächsten Verwandten diesen Erbteil und so weiter.
Nahe Verwandte kann man auch mit einem Testament nicht vom Erbe ausschliessen. Man kann jedoch das Erbe beschränken, indem man die Verwandten auf den Pflichtteil festsetzt. In diesem Fall werden diese nur mit einem minimalen Anteil begünstigt.
31.08.2011
Keine Schuld am Unfall: Muss ich trotzdem bezahlen?
Ein Mofa-Fahrer hat wegen einer Unachtsamkeit das Auto von «Espresso»-Hörerin Bernadette Gubser gerammt. Die Polizei hat Frau Gubser bescheinigt, am Unfall nicht schuld zu sein. Trotzdem muss sie zwei Drittel des Schadens selber bezahlen. Zu recht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Die Gefahr, die im Strassenverkehr vom Auto ausgeht, ist grösser als diejenige des Mofas. Der Autolenker muss wegen dieser sogenannten Betriebsgefahr für den grösseren Teil des Schadens aufkommen, ausser der Mofalenker hat den Unfall grobfahrlässig verschuldet.
Anders liegt der Fall bei der Kollision zwischen zwei Autos. Hier sind die Betriebsgefahren identisch und der ganze Schaden muss vom Unfallverursacher oder dessen Versicherung übernommen werden.
24.08.2011
Zahn an Nussgipfel ausgebissen: Wer haftet?
«Espresso»-Hörer Hans Feltscher aus Chur hat in einem Café einen Nussgipfel gegessen und sich dabei an einer Nussschale einen Zahn ausgebissen. Weder das Café noch der Hersteller des Nussgipfels wollen die Zahnarztkosten übernehmen. Zu Unrecht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Herr Feltscher musste nicht damit rechnen, dass sich im Nussgipfel noch Reste einer Nussschale befinden. Der Nussgipfel hatte demnach einen Mangel, und das Café als Verkäuferin und der Hersteller können haftbar gemacht werden. Anders wäre der Fall zum Beispiel bei einem Dreikönigskuchen. Dort müssen Kunden damit rechnen, auf einen Plastikkönig zu beissen.
17.08.2011
Gratis Stornierung versprochen, aber nicht eingehalten
«Espresso»-Hörer Christoph Siegenthaler aus Zürich wollte wegen einer Naturkatastrophe im Reiseland einen Flug umbuchen. Am Telefon versprach ihm die Fluggesellschaft eine kostenlose Stornierung. Später verlangte man jedoch Geld und erklärte, die betreffende Mitarbeiterin sei gar nicht zuständig gewesen. Was zählt nun?
«Herr Siegenthaler darf sich auf die Aussage verlassen, wenn er mit der normalerweise zuständigen Stelle verbunden war», sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. «Die Fluggesellschaft kann nicht plötzlich im Nachhinein Geld für die Stornierung verlangen.» Für ein nächstes Mal sei es aber auf jeden Fall am günstigsten, wenn man sich solche Aussagen zusätzlich per Mail oder per Post bestätigen lässt.
03.08.2011
Eine Katze auf Abwegen
«Espresso»-Hörer Peter Jenni machte zu Hause eine ärgerliche Entdeckung: Die Katze seines Nachbars hatte sich über eine offene Türe in die Wohnung verirrt und demolierte teure Vorhänge und verdreckte ein Bett mit Kot. Der Halter der Katze will lediglich einen kleinen Teil des Schadens begleichen.
«Grundsätzlich haftet ein Halter für den Schaden, den sein Haustier verursacht», beurteilt Rechtsexpertin Doris Slongo den Fall. «Aber: Der Halter haftet nicht, wenn er beweisen kann, dass der Schaden auch bei richtiger Haltung des Tieres entstanden wäre.» Dies sei hier der Fall, da die Katze irrtümlich in Herr Jennis Wohnung eingeschlossen worden war. Anders als Hunde liege es in der Natur der Katzen, dass diese herum strolchen und neugierig in offene Fenster einsteigen.
20.07.2011
Steueramt hält zuviel bezahlte Steuerbeträge zurück
«Espresso»-Hörerin Ursina Lemmello hat 2008 zu viel Steuern bezahlt. Nun möchte sie vom zuständigen Steueramt den betreffenden Betrag zurückbezahlt bekommen. Das Amt sperrt sich allerdings dagegen. Zuerst solle Ursina Lemmello die aktuellen Steuern 2010 vollständig begleichen, erst dann werde der Betrag erstattet. «So geht das nicht», sagt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Das Steueramt muss den fälligen Betrag auf jeden Fall auszahlen, ungeachtet der Tatsache, ob Frau Lemmello die aktuelle Steuerrechnung bereits beglichen hat. «Allerdings steht es dem Amt frei, den fälligen Betrag mit der aktuellen Rechnung zu verrechnen», so Rechtsexpertin Doris Slongo. In diesem Fall müsste Ursina Lemmello für die aktuelle Steuerperiode weniger bezahlen.
22.06.2011
Parkschaden ohne Verursacher: Wer bezahlt?
«Espresso»-Hörerin Silvia Muff parkiert ihr Auto vor ihrem Haus. Dies tut sie jedoch nie, ohne einen besorgten Blick auf die angrenzende Strasse zu werfen. Ihr Auto wurde bereits mehrmals beinahe gestreift. Falls ihr Auto tatsächlich einmal beschädigt würde, hätte Frau Muff unter Umständen Pech gehabt.
Lässt sich der Verursacher nicht finden, bezahlt die Halterin des parkierten Autos laut Rechtsexpertin Doris Slongo den Schaden nämlich selber. Falls der eigene Parkplatz an einer derart heiklen Stelle liegt, lohnt sich eine Parkschadenversicherung.
Diese ist nicht Teil der obligatorischen Autoversicherung, sondern muss entweder separat oder als Teil einer Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden.
15.06.2011
Schwiegerkinder erben nicht
Die Tochter von «Espresso»-Hörerin Thérèse Renzi hat sich scheiden lassen. Frau Renzi fragt, ob ihr ehemaliger Schwiegersohn ohne ein Testament nach ihrem Tod noch ein Anrecht auf ihr Erbe hat. Dies wäre gegen ihren Willen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo ist dies auch nicht der Fall.
Auch als er noch mit ihrer Tochter verheiratet war, war der Schwiegersohn kein direkter Erbe von Frau Renzi. Nach der Scheidung besteht nun auch zwischen der Tochter und ihrem Ex-Mann kein Erbanspruch mehr. Auch wenn die Tochter vor ihrem ehemaligen Ehemann sterben sollte, bekommt dieser kein Geld aus dem Erbe von Frau Renzi.
23.02.2011
Ferienwohnung doppelt vermietet
«Espresso»-Hörer Robert Schöpflin hat für die Sportferien eine Ferienwohnung gemietet und eine Anzahlung getätigt. Kurz vor den Ferien hat ihm der Vermieter jedoch abgesagt mit der Begründung, die Wohnung sei aus Versehen doppelt vermietet worden.
Die Anzahlung wurde ihm zwar umgehend zurückbezahlt, Herr Schöpflin hat so kurzfristig vor den Ferien jedoch nur noch eine teurere Wohnung als Ersatz gefunden. Den Aufpreis muss laut Rechtsexpertin Doris Slongo der Vermieter der ersten Wohnung übernehmen. Dieser hat nämlich den Vertrag gebrochen, auch wenn es sich um ein Versehen gehandelt hat.
02.02.2011
Gefundenes Geld: Darf ich es behalten?
«Espresso»-Hörerin Sandra Liechti hat in einer Brockenstube ein Tee-Set gekauft. Zuhause hat sie darin verstecktes Geld gefunden. Offensichtlich hatte der Vorbesitzer das Tee-Set als Sparkässeli gebraucht, und im Brockenhaus wurde dies nicht gemerkt. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss Frau Liechti versuchen, den Vorbesitzer ausfindig zu machen. Behalten darf sie das Geld nicht.
Findet Frau Liechti den Vorbesitzer des Tee-Sets nicht, muss sie das Geld bei der Polizei abgeben. Ansonsten macht sie sich strafbar. Wird der Vorbesitzer ausfindig gemacht, steht ihr jedoch ein Finderlohn zu. Dieser beträgt im Normalfall 10 Prozent des Wertes. Meldet sich der Vorbesitzer fünf Jahre lang nicht, bekommt Frau Liechti das Geld wieder und darf es behalten.
Dies gilt auch, wenn Geld oder ein wertvoller Gegenstand auf öffentlichen Grund, also z.B. auf der Strasse gefunden wird. Ist der Fundort allerdings ein bewohntes Haus, ein öffentliches Gebäude oder ein öffentliches Verkehrsmittel, so hat man keinen Finderlohn zugute.
12.01.2011
Wie verbindlich sind Bau-Offerten?
Das Haus des Bruders von «Espresso»-Hörerin Pia Stadler musste an die Kanalisation angeschlossen werden. Für diese Arbeiten hat ein Baugeschäft Kosten von 4000 Franken offeriert. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo handelt es sich dabei um einen fix abgemachten Preis, dieser darf in der Schlussrechnung nicht plötzlich erhöht werden.
Wurde kein fester Preis abgemacht, berechnet sich der Preis nach Arbeitsaufwand und Material. Bei einem Kostenvoranschlag sollte der endgültige Preis aber um nicht mehr als ca. 10 Prozent abweichen. Hat es sich bei der Offerte nur um eine ungefähre Schätzung gehandelt, ist der Rahmen für Abweichungen in der Rechnung noch grösser. Ist betreffend dem Preis gar nichts abgemacht worden, kann dies zu bösen Überraschungen führen.
22.12.2010
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
«Espresso»-Hörerin Margrit Meng bewahrt Belege aller Art sorgfältig auf. Obwohl sie seit 10 Jahren pensioniert ist, hat sie zum Beispiel noch immer alte Lohnbelege archiviert. «Muss ich diese noch aufbewahren?», fragt Frau Meng. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo kann sie diese getrost entsorgen.
Entscheidend ist, ob man mit einem Beleg später noch einmal etwas beweisen muss. Das ist bei Lohnbelegen nicht der Fall. Anders sieht es bei Zahlungsbelegen wie zum Beispiel Mietzins-Abrechnungen oder Arztrechnungen aus. Hier muss man unter Umständen auch nach Jahren noch beweisen können, dass die Rechnung beglichen wurde.
Kaufquittungen sollte man mindestens so lange aufbewahren, bis die Garantiezeit abgelaufen ist. Dies gilt auch für Kreditkarten-Abrechnungen. Diese können zudem auch als Beweis bei Falschbuchungen verwendet werden.
Steuerbelege sollten so lange behalten werden, bis die Steuern definitiv veranlagt sind. Dies kann bis zu 15 Jahren dauern. Belege über die Bezahlung der Steuern kann man fünf Jahre nach rechtskräftiger Fälligkeit der Steuern entsorgen.
24.11.2010
Konkubinatspartner im Spital: Welche Rechte habe ich?
«Espresso»-Hörerin Susi Bischof aus Zug lebt seit 10 Jahren mit ihrem Lebenspartner zusammen. Die beiden fragen sich nun, was für Rechte sie als Konkubinatspartner haben, falls einer ins Krankenhaus muss und im schlimmsten Fall nicht mehr ansprechbar ist. Die beiden setzen laut Rechtsexpertin Doris Slongo am besten eine Patientenverfügung auf.
In einer solchen Patientenverfügung kann unter anderem festgelegt werden, welche Behandlungen gewünscht werden, wer wichtige Entscheide treffen soll oder wer einem besuchen darf. Liegt keine solche Patientenverfügung vor, sind die Rechte von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. Am besten informiert man sich deshalb vorgängig, was im eigenen Kanton gilt.
17.11.2010
Nach Unfall: Muss die Versicherung ein Ersatzauto bezahlen?
«Espresso»-Hörer Markus Dorenkamp ist unverschuldet in einen Autounfall verwickelt worden. Weil dabei sein Auto kaputtgegangen ist, hat er sich für den privaten Gebrauch ein Ersatzfahrzeug gemietet. Die Versicherung des Unfallverursachers weigert sich nun, die Kosten zu übernehmen. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo hat Herr Dorenkamp tatsächlich keinen Anspruch darauf.
Dies, weil Herr Dorenkamp nicht zwingend auf ein Ersatzauto angewiesen ist. Anders wäre der Fall, wenn es an seinem Wohnort keine zumutbare öffentliche Verkehrsmittel gäbe, oder er gehbehindert wäre. Dann würden die Kosten zu den direkten Kosten zählen, die der Unfall mit sich bringt. In diesem Fall würde die Versicherung des Unfallverursachers die Miete übernehmen.
03.11.2010
Welche Wegkosten darf ein Handwerker verrechnen?
«Espresso»-Hörerin Jacqueline Gisler aus Schaffhausen hat regelmässig Handwerker im Haus. Nachdem letzthin in ihrer Wohnung Lampen montiert wurden, hat sie die Rechnung genauer angeschaut. Der Handwerker hat ihr neben dem Anfahrtsweg auch noch eine Wegpauschale verrechnet. Laut Rechtsexpertin Doris Slongo darf er den Weg nur einmal verrechnen.
Der Handwerker darf die ganze Zeit, die er für den Auftrag braucht verrechnen. Dazu gehört auch der Anfahrtsweg. Wenn er diesen separat in der Rechnung aufführt, darf er nicht zusätzlich eine Wegpauschale verlangen.
Eine solche Wegpauschale muss der Kunde zudem nicht akzeptieren, wenn sie höher ist, als die effektiven Wegkosten. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Weg vom Geschäft des Handwerkers zum Kunden nur kurz ist.
27.10.2010
Unfall auf dem Vorplatz: Wann haftet der Eigentümer?
«Espresso»-Hörer Marc Botomino besitzt in Liestal ein Haus. Auf dem Vorplatz spielen regelmässig Kinder aus der Nachbarschaft. Dies stört den Hausbesitzer nicht. Er macht sich jedoch Sorgen, ob er haftbar gemacht werden kann, wenn auf seinem Vorplatz ein Unfall passiert. Dies ist nicht automatisch der Fall, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Der Eigentümer eines Vorplatzes haftet bei einem Unfall nur dann, wenn der Vorplatz mangelhaft angelegt oder unterhalten ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Vorplatz steil abfällt und es keine Abschrankung gibt. Oder wenn Steine auf dem Vorplatz locker sind, über die jemand stolpern könnte.
Gerade im Herbst und im Winter stellt sich ein weiteres Problem: Herabfallende Blätter oder Frost können auf dem Vorplatz für rutschige Verhältnisse führen. Auch in diesem Fall muss der Eigentümer aktiv werden, um allfällige Haftbarkeiten zu vermeiden.
13.10.2010
Wenn das eigene Bild in der Werbung auftaucht
«Espresso»-Hörer Gion Linder aus Zürich hat vor drei Jahren am Oktoberfest in München ein Foto seiner Kollegen gemacht. Dieses Foto hat er daraufhin mit dem Einverständnis seiner Kollegen mithilfe eines Bilderdienstes ins Internet gestellt. Nun macht ein Schwulen-Club mit diesem Bild auf einem Flugblatt Werbung für eine Party, ohne die Einwilligung der Abgebildeten. Dies darf er nicht, erklärt Rechtsexpertin Doris Slongo.
Der Veranstalter der Party muss dafür sorgen, dass keine weiteren Flugblätter in Umlauf geraten. Ausserdem muss das Bild von allen anderen Werbeträgern entfernt werden. Unter Umständen haben die Kollegen von Gion Linder auch Anspruch auf eine Entschädigung.
In diesem Fall handelt es sich um eine Verletzung des sogenannten Rechts am eigenen Bild. Dieses Recht besagt, dass ein Dritter nicht ohne Einwilligung des Betroffenen ein Bild weiter verwenden darf. Dies gilt insbesondere auch für kommerzielle Zwecke wie Werbung.
08.09.2010
Nach der Scheidung: Unterhaltszahlung bis zur Pensionierung?
Die Ehe des Sohns von «Espresso»-Hörerin Ursula Lienhard wird nach 18 Jahren geschieden. Der Ehemann soll danach seiner Frau Unterhalt bezahlen, bis diese pensioniert wird. Ursula Lienhard fragt sich, ob die Länge der Unterhaltszahlungen gesetzlich geregelt sind.
Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo gibt es im Falle einer Scheidung keine rechtliche Regelung, wie lange Unterhaltszahlungen gemacht werden müssen. Vielfach macht eine Beschränkung bis zum Erreichen des Pensionsalters Sinn, da die Ehefrau ab diesem Zeitpunkt vom Pensionskassenguthaben des Ehemannes profitiert und nicht mehr auf Unterhaltszahlungen angewiesen ist.
14.07.2010
Nach Konkurs: Ist das geliehene Geld endgültig weg?
«Espresso»-Hörer Karl Grob hat vor zehn Jahren einem guten Bekannten 50‘000 Franken ausgeliehen. Im Schuldschein wurde vereinbart, dass der Bekannte nach fünf Jahren das Geld zurückbezahlt. In der Zwischenzeit ist dieser jedoch Konkurs gegangen. «Wie komme ich nun an mein Geld?», fragt Karl Grob.
Laut DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo muss Herr Grob zuerst beim zuständigen Konkursamt seine Forderung anmelden. Je nach dem, wie viel Vermögen noch vorhanden ist, kann Herr Grob noch einen kleinen Teil erwarten. Für den Rest bekommt er einen Konkursverlustschein. Dieser ist dann von Bedeutung, wenn der Bekannte wieder zu Geld kommen sollte. Während 20 Jahren kann Herr Grob versuchen, mit dem Konkursverlustschein wieder an sein Geld zu kommen.
23.06.2010
Ist ein Rucksack kein Reisegepäck?
«Espresso»-Hörer Norbert Jung aus Affoltern am Albis hat bei einer Wanderung im Tessin für kurze Zeit seinen Rucksack in einem trockenen Bachbett deponiert. Aus einem höher gelegenen Stausee hat sich das Bachbett plötzlich mit sehr viel Wasser gefüllt, welches den Rucksack mitriss. Die Versicherung weigert sich zu zahlen. Reisegepäck sei zwar versichert, ein Rucksack falle jedoch nicht in diese Kategorie.
Dies stimmt nicht, sagt DRS-Rechtsexpertin Doris Slongo. Die Versicherung muss für den Verlust des Rucksacks aufkommen. Entscheidend sind die Versicherungsbedingungen, und aus diesen geht nicht hervor, dass ein Rucksack kein Reisegepäck sein soll.
28.04.2010
Automatische Abo-Verlängerung: Wie muss man kündigen?
Eine «Espresso»-Hörerin ist im Internet auf das Angebot einer bekannten Partnersuch-Plattform gestossen. Sie hat daraufhin ein Abo für ein Jahr abgeschlossen. Da sie nicht zufrieden war, kündigte sie das Abo fristgerecht wieder. Mit der Begründung, sie habe ein «falsches Passwort» angegeben, haben die Betreiber der Plattform die Kündigung aber nicht akzeptiert und das Abo um ein weiteres Jahr verlängert.
Laut Rechtsexpertin Doris Slongo muss die Abonnentin die Rechnung für ein weiteres Jahr nicht bezahlen. Sie hatte das Abonnement ursprünglich für ein Jahr abgeschlossen. Der Hinweis, dass sich das Abo automatisch um ein weiteres Jahr verlängert, steht lediglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Laut Doris Slongo hätte die Abonnentin klarer darauf aufmerksam gemacht werden müssen. Der Vertrag ist somit nach einem Jahr ausgelaufen, die Hörerin hätte gar nicht erst kündigen müssen. Eine Kündigung ist trotzdem ratsam. So geht man auf Nummer sicher. Hierbei genügt es, unmissverständlich die Absicht zur Kündigung mitzuteilen – sei dies per E-Mail oder per eingeschriebenem Brief. Ein Passwort zur Identifikation oder andere geforderte Angaben sind nicht nötig.
31.03.2010
Ferienhaus im Wallis: Wo muss ich es versteuern?
«Espresso»-Hörer Jacob Eberle aus Wil (SG) besitzt ein Ferienstudio im Wallis. Wenn er es nicht selbst braucht, vermietet er es weiter. Die Einnahmen und den Wert des Studios gibt er in der Steuererklärung in seinem Heimatkanton an. Ihm kam nun zu Ohren, dass er das Studio auch im Wallis versteuern müsse.
Dies stimme so nicht, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. Herr Eberle gibt das Studio korrekterweise in seinem Heimatkanton St. Gallen an. Dieser weist die Daten dann an den Kanton Wallis weiter, in dem Herr Eberle das Studio versteuern muss. Das Ferienstudio wirkt sich aber auch darauf aus, wie viel Steuern Jacob Eberle in St.Gallen bezahlen muss. Zur Berechnung des Steuersatzes im Kanton St.Gallen werden der Wert und die Einnahmen aus der Wohnung im Wallis dazu gerechnet. Mit dieser Praxis soll verhindert werden, dass jemand sein Einkommen und Vermögen auf verschiedene Kantone aufteilt, um so in eine tiefere Progression zu gelangen.
10.03.2010
Wenn Zügelmänner Möbel beschädigen
Das fast neue Leder-Sofa von «Espresso»-Hörerin Brigitte Schumacher hat beim Umzug arg gelitten. Während des Transports schleiften die Zügelleute das Möbel einer Wand entlang. Dabei wurden Leder und Holzfüsse beschädigt. Die Umzugsfirma will jedoch von einer Entschädigung nichs wissen. Die beiden Zügelmänner bestreiten den Sachverhalt. «Was kann ich da tun?», fragt Frau Schumacher.
Grundsätzlich haften Umzugsfirmen für Schäden, die sie verursachen, sagt Rechtsexpertin Doris Slongo. In der Realität liegt das Problem jedoch darin, die Schuld der Zügelmänner auch beweisen zu können. Nur mit Zeugen liesse sich nachweisen, dass das Sofa tatsächlich beim Umzug beschädigt wurde. Generell sollte man den Sachverhalt immer gleich durch Zeugen bestätigen lassen, falls beim Umzug etwas beschädigt wird. Am besten werden Schäden mit Fotos dokumentiert. Sie dienen später als Beleg. Besonders wertvolle Gegenstände sollten überdies bereits vor dem Umzug fotografiert werden, sodass allfällige Schäden durch den Umzugs hernach bewiesen werden können. Und: Grundsätzlich sind auch private Helfer für Schäden beim Zügeln schadenersatzpflichtig. Das sollte man sich im Voraus überlegen und mit den Helfern besprechen. Wer keine Haftpflichtversicherung hat, sollte beim Zügeln nicht mithelfen.















