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Konsum

Handy-Abo

«Unlimited» und doch nicht grenzenlos

Maria Kressbach
Freitag, 28. Januar 2011, 17:39 Uhr, Aktualisiert 31.01.2011, 8:41 Uhr

Wer ein Mobile-Abo für unlimitiertes Telefonieren löst, informiert sich besser genau. Wer es übertreibt, wird schnell einmal in die Schranken gewiesen. Wo «unlimitiert» aufhört und «unverhältnismässig» beginnt, darauf wollen sich zwei der drei grossen Anbieter aber nicht festlegen.

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Marcel Baumgartner telefoniert oft und gerne. Deshalb hat er sich nach einer Beratung im Sunrise-Shop für das Flat-Relax-Abo entschieden. Für rund 140 Franken im Monat sollte er mit seinem Handy telefonieren können, was das Zeug hält.

Sunrise fordert Kunden auf, sich einzuschränken

Doch dann das: Herr Baumgartner wird von Sunrise verwarnt. Die Nutzung seines Mobiltelefons liege weit über dem üblichen Privatkundengebrauch. Falls sich das nicht ändere, ziehe Sunrise einen Abonnement-Wechsel in Betracht. Sunrise meint dazu: «Wir behalten uns das Recht vor, Kunden zu kontaktieren, welche die übliche Privatkundennutzung um den Faktor 75 überschreiten. Der durchschnittliche Gebrauch wird jeden Monat neu berechnet.» Ein genaues Limit wird bei Sunrise also nicht festgelegt.

Für Vieltelefonierer halten alle grossen Telekom-Anbieter spezielle Mobil-Abos bereit. Angebote, die oft mit dem Prädikat «unlimitiert» angepriesen werden. Doch was verstehen sie darunter? «Kassensturz» hat nachgefragt.

Swisscom prüft den Einzelfall

Wenig transparent ist Swisscom mit dem BeFree-Abo: «Beim üblichen Privatgebrauch des Handys besteht keine Einschränkung». Falls über längere Zeit ein massiv hoher Verbrauch festgestellt werde, schaue man die Fälle einzeln an.

Orange setzt klare Grenzen

Einzig die Firma Orange legt beim Orange-Me-Abo offen, dass «unlimitiert» telefonieren auf 3000 Minuten pro Monat beschränkt ist. Diesen Hinweis findet man allerdings auf der Internetseite nur, wenn man gut sucht. Trotzdem findet Orange: «Im Gegensatz zu unseren Mitbewerbern … legen wir die Grenzen einer normal intensiven Nutzung fest und kommunizieren diese auch offen.» Ausserdem würden über 99% der privaten Abokunden diese Grenze weder erreichen noch überschreiten.

Bei Uneinigkeit hilft Schlichtungsstelle

Was tun, wenn man doch zur Quasselstrippe wird und der Anbieter sich meldet? Zuerst sollte man versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Falls dies nicht möglich ist, kann man sich an die Schlichtungsstelle Ombudscom wenden. Sie vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Fernmelde-Anbieterinnen, welche diese miteinander nicht zufriedenstellend lösen können.

Für Marcel Baumgartner hat sich der Fall allerdings erledigt. Mittlerweile hat er bei einem anderen Anbieter ein Unlimited-Abo gelöst. Zwar sind ihm auch hier Grenzen gesetzt, bisher ist er aber vor weiteren Ermahnungen verschont geblieben.