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Wettbewerb-Schwindel

Geringe Chancen für Telebilling

Maria Kressbach
Donnerstag, 10. Februar 2011, 17:30 Uhr

Telebilling lässt nicht locker. «Kassensturz» berichtete über die dubiose Abofalle, dennoch macht die Firma weiter, verschickt Mahnungen und Betreibungsandrohungen. Unser Tipp: Nur nicht einschüchtern lassen. Denn die Behörden greifen ein.

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Nach wie vor werden Internet-User aufgefordert, an einem Iphone-Wettbewerb teilzunehmen und lösen so unbeabsichtigt ein unnützes Abo über 59.50 Franken monatlich. «Kassensturz» berichtete im Januar darüber und riet, die Rechnung anzufechten.

Telebilling macht weiter

Nachträglich haben sich viele Zuschauer gemeldet, die genau das taten. Dennoch erhalten sie weiterhin Mahnungen von Telebilling AG und sogar Betreibungsandrohungen. Wer sich wehren will, hat es schwer: Direkt nach der Sendung konnte die Telebilling telefonisch nicht erreicht werden, bis heute ist ein Kontakt per Mail nicht möglich. Warum das so ist, dazu will die Firma aus Zürich nichts sagen.

Behörde werden aktiv

Wird es für Telebilling eng? Möglich wäre es. Schliesslich haben auch die Behörden ein Auge auf das Unternehmen geworfen: Die Lotterie- und Wettkommission Comlot hat nun sogar Anzeige gegen die Wettbewerbsanbieterin, die Media Entertainment AG, erstattet: «Wir haben das Gewinnspiel IPHONE 03 auf seine Vereinbarkeit mit der Lotteriegesetzgebung geprüft und sind zum Schluss gekommen, dass es sämtliche Elemente einer illegalen Lotterie erfüllt», schreibt Comlot. Übrigens: Verwaltungsratspräsident der Media Entertainment AG ist Philippe Gilomen, zugleich auch Geschäftsführer der Telebilling AG.

Diese Anzeige erfolgte, nachdem bereits das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO vor dem Iphone-Wettbewerb gewarnt hatte.

Nicht einschüchtern lassen

Deshalb gilt: Trotz Drohung seitens Telebilling standhaft bleiben. Auch wenn eine Betreibung angekündigt wird. «Kassensturz»-Rechtsexpertin Doris Slongo meint: «Man sollte nicht so viel Angst haben vor einer Betreibung. Schon gar nicht, wenn sie von einer luschen Firma kommt.» Wichtig ist, dass sofort Rechtsvorschlag erhoben wird; und zwar am besten direkt beim Betreibungsbeamten. Damit ist der Betreibungsweg vorerst gestoppt und Telebilling muss bei Gericht Rechtsöffnung verlangen.

Die Rechtsanwältin ist sich sicher, dass die Firma das nicht tun wird. Dazu fehle ihr die schriftliche Schuldanerkennung des Kunden, und im Verhältnis zu den 59.50 Franken seien die Kosten zu hoch. «Zudem wäre es ziemlich unklug von Telebilling, weil sie dann den Justizbehörden aufzeigen müsste, wie sie illegal gehandelt hat.»

Betreibungsregister-Eintrag ist erklärbar

Falls Telebilling dennoch eine Betreibung einleiten sollte, lässt sich ein Eintrag im Betreibungsregister nicht vermeiden. Aber auch das erachtet die Rechtsexpertin nicht als grosses Problem. «Wenn ein Betreibungsregisterauszug verlangt wird, legt man am besten eine kurze Erklärung bei, wie es zu diesem Eintrag gekommen ist. So kann der Verdacht auf schlechte Zahlungsmoral ausgeräumt werden.»