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Tipps von Experten

Maria Kressbach
Donnerstag, 24. Februar 2011, 11:56 Uhr, Aktualisiert 12:25 Uhr

Der «Kassensturz»-Bericht vom 22. Februar hat gezeigt: Wer Verträge nicht genau liest, muss unter Umständen teuer bezahlen. Zwei Experten stellten sich deshalb zur Verfügung und beantworteten im «Kassensturz»-Chat Zuschauerfragen zum Thema. Hier das wichtigste auf einen Blick.

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Abzahlen, leasen oder mieten? Diese Überlegung machen viele, die eine grössere Anschaffung tätigen wollen. Der Experten-Chat im «Kassensturz» hat allerdings gezeigt, dass es gar nicht so einfach ist, den Durchblick zu gewinnen.

Fust-Vertrag ist irreführend

Für Verunsicherung sorgte vor allem der Beitrag über die Mietverträge von Fust. Zwar steht auf dem Formular das Wort «Mietvertrag». Doch laut Schuldenexperte Mario Roncoroni wird dem Kunden mit der Vereinbarung einer bestimmten Ratenzahl etwas anderes suggeriert, nämlich das Geräte gehöre nachher ihm. Doch Fust verlangt es zurück. Besitzer wird nur, wer weitere Raten bezahlt. Viele tun das. «Sie denken, wenn ich schon so viel investiert habe, dann bezahle ich wohl oder übel, was Fust zusätzlich verlangt», erklärt der Schuldenexperte. «Schliesslich bezahlt man Beträge, die jenseits von Gut und Böse sind.»

Für Roncoroni ist die Absicht von Fust klar: Man wolle, dass die Kunden das Gerät abstottern. Auf einen regulären Abzahlungsvertrag verzichte man aber bewusst, denn dieser sei für den Verkäufer mit Aufwand verbunden. Beispielsweise müsste er eine Kreditfähigkeitsprüfung veranlassen.

Betroffene sollten Rechtsberatung aufsuchen

Dass der Fust-Vertrag irreführend ist, zeigen die Zuschauerreaktionen im «Kassensturz»-Chat. Viele wollten wissen, wie sie wieder aus dieser Vereinbarung aussteigen können. Die einfachste Lösung ist laut Mario Roncoroni die Rückgabe des Geräts, also die Kündigung auf den nächst möglichen Termin. Oder man sucht das Gespräch mit Fust und prüft, ob eine gütliche Einigung gefunden werden kann. «Allenfalls muss man abwägen, ob man einen Konflikt riskieren möchte. Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, kann das tun.» Auf jeden Fall sei es ratsam, eine Rechtsberatung aufzusuchen.

Auto-Leaser werden meist nicht zu Besitzern

Für Verwirrung sorgen auch immer wieder Leasing-Verträge. Viele Autoleasing-Kunden sind beispielsweise der Meinung, nach Bezahlung der letzten Rate gehöre das Fahrzeug ihnen. Das verneint Roncoroni ganz klar: «In 90 Prozent der Leasing-Verträge ist das nicht der Fall. Oft wird es aber vom Garagisten so suggeriert und am Ende sind die Kunden frustriert.»

Viele suchen ausserdem den Rat des Experten, weil sie eine unerwartete Schlussabrechnung erhalten. Hohe Kosten für die Instandstellung, ein paar hundert Franken für Mehrkilometer und so weiter. So können sich ohne weiteres ein paar tausend Franken anhäufen. Daher ist es ratsam, den Leasing-Vertrag vor der Unterschrift genau zu studieren und sich bei Unklarheiten beraten zu lassen.

Abzahlen statt leasen

Wer sicher gehen will, dass er am Ende ohne hohe Zusatzkosten Besitzer des Fahrzeuges wird, der sollte von Beginn an klarstellen, dass er das Auto abzahlen und nicht nur leasen möchte. Einige Garagisten treffen zwar spezielle Leasing-Vereinbarungen, bei denen das Fahrzeug anschliessend an den Kunden übergeht. Dies geschieht allerdings meist hinter dem Rücken der Leasinggesellschaften. Roncoroni empfiehlt diese Variante nicht, denn bei juristischen Problemen sei ein solcher Vertrag nicht hieb- und stichfest.

Auf Rückgabeprotokoll bestehen

So geben also die meisten Kunden ihr Fahrzeug nach Ablauf des Vertrages zurück. In diesem Fall findet Leasing-Experte Konrad Rothenbühler wichtig, dass ein korrektes Rückgabeprotokoll erstellt wird: «Das Protokoll soll nur unterzeichnet werden, wenn allfällige Mängel genau beschrieben sind.» Allgemeine Formulierungen wie «Auto in schlechtem Zustand» dürften nicht akzeptiert werden.

Wenn kein Protokoll erstellt wird, sollte sich der Kunde die Rückgabe inklusive Zubehör bestätigen lassen. «So sind spätere Rügen verwirkt», meint Rothenbühler. Falls Mängel vorhanden sind, sollten diese sofort der Vollkaskoversicherung gemeldet werden, damit diese Gelegenheit hat, das Fahrzeug zu besichtigen.

Leasing lohnt sich für Konsumenten kaum

So oder so will der Abschluss eines Leasing-Vertrags gut überlegt sein: «Für ein Unternehmen kann ein solcher Vertrag rentabel sein. Für einen Konsumenten lohnt sich Leasing allerdings nur, wenn er die Mittel hätte, den Preis auch bar zu bezahlen», sagt Schuldenberater Mario Roncoroni und fügt hinzu:«Auf jeden Fall empfiehlt es sich, vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschliessen. Denn die Chance ist gross, dass es bei der Rückgabe des Fahrzeuges zu Problemen kommt.»