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Produktepranger 2012

Lacroix Steinpilzcrème-Suppe

Dienstag, 18. Oktober 2011, 11:18 Uhr

Die Suppe wird mit dem Hinweis «Ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz» angepriesen. Der deutsche Hersteller hebt hervor, was selbstverständlich ist. Denn Konservierungsstoffe sind für solche Produkte gesetzliche verboten.

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Der «Kassensturz»-Vorwurf:

Auf der Dose seiner Steinpilzcrème-Suppe wirbt der deutsche Hersteller Lacroix mit dem Hinweis «Ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz». Das heisst: Konservierungsstoffe werden nicht verwendet, diese sind in dieser Suppenkonserve aber gesetzlich gar nicht zugelassen. Lacroix wirbt mit einer Selbstverständlichkeit, die auf alle anderen vergleichbaren Produkte auch zutrifft.

Stellungnahme Lacroix:

Zu dem von Ihnen angesprochenen Sachverhalt, dass wir mit einer Selbstverständlichkeit werben, in Bezug auf Konservierungsstoffe, möchten wir Ihnen mitteilen, dass wir dem Verbraucher durch den Zusatz «laut Gesetz» kommunizieren, dass es sich hierbei um eine rechtliche Regelung handelt und halten es jedoch für legitim den Verbraucher über die Abwesenheit entsprechender Stoffe zu informieren. Wir gehen in diesem Punkt davon aus, dass nicht jedem Verbraucher die Zusatzstoff-Verordnung bekannt ist und damit auch kein prinzipielles Verständnis über die Abwesenheit von Konservierungsstoffen beim Verbraucher vorliegt. 

(muer)