Umwelt und Verkehr
Forums-Diskussion
«Handzeichen soll wieder her»
Nach dem Beitrag über die Unfallserie auf Fussgängerstreifen fordern viele Zuschauer im «Kassensturz»-Forum mehr Verantwortung seitens der Fussgänger. Viele wollen zudem das Handzeichen zurück. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu sieht das Problem aber an einem anderen Ort.
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- Chronik Fussgänger-Unfälle auf Zebrastreifen (Nov.-Dez.)
- bfu: Sicherheitstechnische Analyse von Fussgängerstreifen
- bfu: Handzeichen an Fussgängerstreifen
- bfu: Sicherheit bei Nacht
- Fussgängerstreifen-Test TCS
- Espresso»-Beitrag: Vermeintliche Sicherheit am Fussgängerstreifen (06.12.2011)
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Der «Kassensturz»-Beitrag über die Unfallserie auf Schweizer Fussgängerstreifen hat hohe Wellen geworfen. Vor allem im Internetforum diskutieren die Zuschauer auch eine Woche später immer noch rege über dieses Thema. «Kassensturz» hat die Aspekte, die für hitzige Diskussionen gesorgt haben, aus dem Forum herausgepickt und sie mit Gianantonio Scaramuzza, Sicherheitsexperte der Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu, angeschaut.
Herr Scaramuzza, im Jahre 1994 wurde das Handzeichen aus der Verkehrsregelverordnung gestrichen. Die Mehrheit der Forums-Diskussionsteilnehmer ist der Meinung, dass dies die Ursache für viele Unfälle auf Fussgängerstreifen sei.
Der Fussgänger hat bereits seit 1963 auf Fussgängerstreifen Vortritt. Daran hat sich nichts geändert. Konkret geändert hat sich: Bis 1994 wurde im Gesetz das Handzeichen lediglich als Beispiel dafür erwähnt, wie der Fussgänger seine Absicht kundtun konnte, die Strasse zu queren.
Wie die Statistik zeigt, hatte diese minimalste Änderung keinerlei Auswirkungen auf das Unfallgeschehen, weder im positiven noch im negativen Sinn.
Im «Kassensturz»-Forum war immer wieder zu lesen, dass sich viele Fussgänger «gegenüber den Autofahrern im bedingungslosen Recht sehen» und keine Verantwortung mehr übernehmen würden. Gibt es da Aufklärungsbedarf?
Die offizielle Unfallstatistik zeigt klar, dass bei 86 Prozent der schweren Fussgängerstreifen-Unfälle der Lenker des Motorfahrzeuges alleinschuldig und nur in 3 Prozent der Fälle der Fussgänger allein schuldig ist. In 11 Prozent der Fälle sind beide Verkehrsteilnehmer schuldig. Weiter lässt sich sagen, dass der Fussgänger bei nur 7 Prozent aller schweren Unfälle überraschend die Fahrbahn betreten hat.
«Früher war alles besser.» Das scheint in Sachen Fussgängerstreifen bei vielen in den Köpfen zu sein. Vermisst werden nebst dem Handzeichen der gute alte Slogan für Fussgänger «Luege, lose, laufe». Und immer wieder wird der Wunsch nach besser sichtbarer Fussgänger-Kleidung laut.
«Luege, lose, laufe» sowie helle Kleidung sind nach wie vor gültige Empfehlungen.
Nicht vergessen darf man jedoch folgende Tatsache: In den letzten 5 Jahren waren auf Fussgängerstreifen durchschnittlich 284 Schwerverletzte und 21 Getötete zu beklagen. Von 1989 -1993 waren es 535 Schwerverletzte und 44 Getötete, also deutlich mehr.
Die Änderung von 1994
Vor 17 Jahren wurde aus der Verkehrsregelnverordnung VRV folgender Passus gestrichen: «Fussgänger, die den Vortritt beanspruchen, haben dies dem Fahrzeugführer anzuzeigen, indem sie den Streifen mit einem Fuss betreten oder ein deutliches Handzeichen geben.»
Ergänzt wurde der Artikel mit folgender Formulierung: «Sie (die Fussgänger) dürfen jedoch vom Vortrittsrecht nicht Gebrauch machen, wenn das Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte.»
Das Handzeichenobligatorium ist in allen Ländern Westeuropas abgeschafft. Die Schweiz war 1994 eines der letzten Länder, welches diesen Schritt vollzogen hat.
Für mehr Sicherheit auf Fussgängerstreifen: Was raten Sie Autofahrern und Fussgängern?
Die Präventions-Fachleute sind sich einig: Die Infrastruktur beeinflusst massgeblich das Verhalten der Verkehrsteilnehmer. Es gilt daher, sichere Fussgängerstreifen zu bauen, indem beispielsweise für Mittelinseln, eine tadellose Beleuchtung oder genügende Sichtweiten gesorgt wird.
Selbstverständlich muss auch die Gesetzeslage in Erinnerung gerufen werden: Am Fussgängerstreifen haben Motorfahrzeuglenker keinen Vortritt.
Andererseits müssen Fussgänger mit Kontrollblick prüfen, ob das herannahende Fahrzeug anhalten kann, bevor sie den Fussgängerstreifen betreten. Nötigenfalls sollen Fussgänger – ihrer Sicherheit zu Liebe – auf den Vortritt verzichten. Helle Kleidung erhöht zudem in der Regel die Erkennbarkeit.







