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Pensionsalter
Ein Pensionskassen-Experte gibt Auskunft
Der Rechtsanwalt und Pensionskassen-Experte Martin Hubatka beantwortet Fragen zur schleichenden Erhöhung des Pensionierungs-Alters für Frauen von 64 auf 65.
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Ist ein Pensionierungs-Alter 65 für Frauen überhaupt legal?
Martin Hubatka : Solange die minimalen gesetzlichen Bestimmungen für Frauen im Alter von 64 eingehalten sind, ist es legal. Wenn eine Kasse das Alter 65 für Frauen festgelegt hat, müssen sie dennoch mit 64 in Pension gehen können. Sie werden dann aber Kürzungen in Kauf nehmen müssen.
Wie kann jemand herausfinden, welches Rentenalter gilt?
Hubatka : Hinweise stehen im sogenannten Vorsorgeausweis, der jeweils Anfang Jahr an jede Arbeitnehmerin verschickt wird. Detaillierte Angaben zur Pensionierung und auch zur frühzeitigen Pensionierung stehen im Pensionskassen-Reglement. Diese sollte jeder Arbeitnehmerin erhalten haben. Falls nicht kann es vom jeweiligen Pensionskassen-Verwalter oder die Stiftungsräte der Pensionskasse verlangt werden.
Wenn das Pensionsalter 65 gilt und sich eine Frau mit 64 pensionieren lassen will: Wie kann sie die Lücke füllen?
Hubatka : Die Lücke kann bei den meisten Kassen vorzeitig durch das Einzahlen von höheren jährlichen Beiträgen gefüllt werden. Es wird empfohlen, schon früh genug (ab 50 Jahren) damit anzufangen und das Lückenfüllen über möglichst viele Jahre zu verteilen. Sonst kann es teuer werden.
Was sind die Ursachen von Lücken?
Hubatka : Normalerweise zahlt eine Arbeiterin in die Pensionskassen im Alter von 25 bis 65 ein. Falls später als mit 25 Jahren damit begonnen wird oder früher aufgehört wird, resultiert eine tiefere Pension. Bei Frauen entstehen auch Lücken durch Babypausen.
Es gibt auch Lücken durch Lohnentwicklungen, wenn bei einem tieferen Lohn eingezahlt und bei höherem Lohn nicht angepasst wurde. Frauen haben sich früher bei Heirat die ganze Pensionskasse bar ausbezahlen lassen. Weitere Lücken können bei einer Scheidung entstehen, wenn ein gemeinsames PK-Vermögen geteilt werden muss. Oder auch bei Wohneigentums-Bezug fliessen Gelder aus der Pensionskasse ab.
Wie stopft man Lücken am besten?
Hubatka : Auf dem Vorsorgeausweis steht die Höhe der Lücke. Man kann sie bei der PK direkt einzahlen. Indirekt können Lücken auch über Einzahlen in die Säule 3a (maximal von 6700.-Fr/Jahr) anderweitig ausgeglichen werden
Der Vorteil beim Säule 3a-Sparen: Diese Gelder können bei der Pensionierung separat und gestaffelt bezogen werden. Es entsteht somit ein Vorteil bei der Versteuerung, da diese Gelder als Einkommen versteuert werden müssen. Es ist zum Beispiel günstiger, in drei Jahren je 50‘000.- zu versteuern, als einmalig 150‘000.-
Bei einer Pensionskassen mit Unterdeckung: Besteht das Risiko, dass beim Lückenstopfen am Schluss von der Pensionskasse weniger Geld ausbezahlt wird, als beim Lückenstopfen über die Säule 3a?
Hubatka : Die Pensionskassen werden die schwierigen Wirtschaftslagen meistern. Im schlimmsten Fall gibt es einen Sicherheitsfonds, welcher Pensionskassengelder schützt.
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